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1. Auflage 2005. 90 Seiten Das Berufsbildungsgesetz von 1969 ist nach
ausführlichen politischen Beratungen novelliert worden. Das neue Gesetz
ist am 1. April 2005 in Kraft getreten. Der Gesetzgeber hat zu Recht an
der besonderen Rolle der Betriebe für die berufliche Ausbildung
festgehalten und sich damit für eine enge Verbindung mit dem
Beschäftigsungssystem ausgesprochen. Besonders positiv ist. dass die
Unternehmen künftig mit breit ausdifferenzierten Berufen rechnen können.
die ihren Möglichkeiten gerecht werden. Den unterschiedlichen Begabungen
und Neigungen der Jugendlichen kommt dies gleichzeitig entgegen. So öffnet
sich das deutsche Ausbildungssystem allen Schulabgängern. unabhängig
davon. ob sie eher einer Leistungselite zuzurechnen sind oder begrenzte
bzw. einseitige Begabungen vorweisen. Die Publikation
"Berufsbildungsgesetz von A bis Z" erläutert wichtige Änderungen des
Berufsbildungsgesetzes. Nach Stichworten geordnet werden die Themen im
Einzelnen dargestellt. Im Anhang findet sich der Gesetzestext des neuen
BBiG. Dieser Ratgeber ist eine Orientierungshilfe vor allem für die
Ausbildungsbetriebe und ihre Ausbilder. für die Industrie- und
Handelskammern und ihre ehrenamtlichen Prüfer/-innen. aber auch für die
Berufsschulen. Für juristische Laien ist die Broschüre ein Wegweiser durch den "Paragrafendschungel". |