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Ansprüche und Gestaltungsvarianten für die Prüfung
beruflicher Handlungskompetenz unter Nutzung der Potenziale und
überregionalen Strukturen der PAL
Berufliche Handlungskompetenz als Ziel
der Ausbildung ist durch die Neuordnung der Ordnungsmittel und die
Novellierung des Berufsbildungsgesetzes 2005 erneut bekräftigt worden. Die
Lernenden sind in die Lage und Bereitschaft zu versetzen. objektive
Handlungspotenziale bzw. –erfordernisse und subjektive
Entwicklungsmöglichkeiten in beruflicher. gesellschaftlichen und privaten
Situationen zu erkennen. zu entwickeln und umzusetzen. In dieser
Zielstellung spiegelt sich die Leitidee von der Mitgestaltung beruflicher
Arbeit durch die jeweils Betroffenen wieder.
Diese neu akzentuierten Bildungsziele
sind nicht nur für die Gestaltung der beruflichen Ausbildung an den
verschiedenen Lernorten. sondern auch für die Gestaltung und Umsetzung der
Prüfungen im dualen System grundlegende Orientierungspunkte.
Die zentrale Frage lautet: Wie müssen
Prüfungen gestaltet sein. um die erworbene Handlungsfähigkeit eines
Menschen erfassen und bewerten zu können?
Entsprechend der übergreifenden
Bedeutung der Kompetenzbewertung ist es nicht verwunderlich. dass sich
Bildungsakteuere und –verantwortliche aus verschiedensten Perspektiven
diesem Problemfeld zuwenden. So untersucht auch die Prüfungsaufgaben- und
Lehrmittelentwicklungsstelle (PAL) der IHK Region Stuttgart die
Anforderung beruflicher Arbeit und passt die Prüfungskonzepte permanent
diesen Anforderungen an.
Der neue Leitfaden stellt die
Entwicklung von Thematischen Klammern am Beispiel des Ausbildungsberufs
„Chemielaborant/-in“ unter wissenschaftlichen Gesichtspunkten
dar. |